Eine Geldaushilfe kann einem GÖD- Mitglied bei einer unvorhergesehenen und außergewöhnlichen finanziellen Belastung ( z. B. ein Krankheitsfall, ein Todesfall in der Familie, ein Elementarereignis, ... ) gewährt werden.
Voraussetzung ist
- eine mindestens einjährige Mitgliedschaft,
- dass der Gewerkschaftsbeitrag regelmäßig und in der richtigen Höhe (Beitragswahrheit) geleistet wird.
Auskünfte erhalten Sie
- Bereich soziale Betreuung der GÖD
- bei Ihrer Landesleitung (siehe Kontakte)
- Wiener Mitglieder bei der Bundesvertretung (siehe Kontakte)